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| GEMA |
| Abrechnung von Rehasportmaßnahmen |
Der Württembergische Landessportbund sieht eine wichtige Aufgabe darin, die Verwaltungsarbeit der organisierten Sportgemeinschaft so gering wie möglich zu halten und eine hohe Planungssicherheit für seine Mitgliedsorganisationen zu erreichen. Deshalb wurden Rahmenverträge abgeschlossen, die die folgenden Bereiche abdecken:
Versicherungen
ARAG Sportversicherung
Der Württembergische Landessportbund sieht eine wichtige Aufgabe darin, der organisierten Sportgemeinschaft einen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, der die vorhandenen Risikobereiche bei der jeweiligen Funktion oder Tätigkeit für den Verband oder Verein weitgehend abdeckt. Seit über drei Jahrzehnten arbeitet der WLSB mit der ARAG zusammen – eine bewährte und zuverlässige Partnerschaft für alle Beteiligten.
Die Inhalte des zwischen dem Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB) und den Gesellschaften ARAG Allgemeine, EUROPA Kranken und ARAG Rechtsschutz abgeschlossenen Sportversicherungsvertrages gelten für die Dauer der Mitgliedschaft für die im WLSB zusammengeschlossenen Fachverbände, Vereine und Sportkreise sowie deren Mitglieder.
Hier geht's zum ARAG-Versicherungsbüro beim WLSB
pdf Merkblatt Informationen zur ARAG-Sportversicherung(786 KB)
pdf Kurzmerkblatt Informationen zur ARAG-Sportversicherung(226 KB)
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Die Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe und besonderer Unternehmen, kurz Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), ist auch der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Sportvereine, Sportverbände und alle sonstigen Organisationen des Sports.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten besteht für nach § 2 Abs. 2 SGB VII versicherte ÜL/Trainer*innen, die in Mitgliedsorganisationen des WLSB tätig sind, über einen Rahmenvertrag zwischen WLSB und VBG ein Versicherungsschutz über die VBG, wenn diese ÜL/Trainer*innen im Rahmen des § 3 Nr. 26 EStG tätig sind. Hinweis: Nicht umfasst von diesem Versicherungsschutz sind Vereine, für die eine andere Berufsgenossenschaften zuständig ist.
Seit Anfang 2006 besteht für auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII gewählte Ehrenamtsträger*innen (z.B. Vereinsvorsitzende, Kassenwarte oder Abteilungsleitende) in gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen des WLSB Versicherungsschutz durch die VBG über einen weiteren Rahmenvertrag, den der WLSB mit der VBG abgeschlossen hat. Hinweis: Nicht umfasst von diesem Versicherungsschutz sind Vereine, für die eine andere Berufsgenossenschaft zuständig ist.
Hier geht's zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)
Broschuere Sportvereine bei der VBG
GEMA
DOSB-Gesamtvertrag mit der GEMA
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einen Gesamtvertrag abgeschlossen.
Bei GEMA-pflichtigen Musiknutzungen erhalten Sportvereine des WLSB auf die zu zahlenden Vergütungssätze einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20%. Voraussetzung hierfür ist, dass
- Veranstaltungen rechtzeitig (spätestens 3 Tage vor der Durchführung) bei der GEMA angemeldet werden,
- die Vergütungen an die GEMA bei Fälligkeit bezahlt werden,
- der Verpflichtung zur Einreichung von Musikfolgen (bei Live-Musik) innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung nachgekommen wird sowie
- die für die Kommunikation mit der GEMA vorgesehenen Kanäle (s. unten) eingehalten werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Pauschalvertrag zum DOSB-Gesamtvertrag
Im Pauschalvertrag des DOSB mit der GEMA ist geregelt, dass ein Teil der von Sportvereinen des WLSB vorgenommenen Musiknutzungen bei Wettbewerben, Trainings und Veranstaltungen sowohl von der Anmeldung als auch von der Vergütungspflicht freigestellt sind und für die verbleibenden Veranstaltungen Vorzugssätze (20% s. oben) gelten. Der bereits geltende Pauschalvertrag wurde für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029 fortgeschrieben. Zahlreiche Anlässe der Musiknutzung im Sport- und Vereinsbetrieb sind somit auch zukünftig für Sportvereine des WLSB über diesen Pauschalvertrag von der Vergütungspflicht freigestellt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der WLSB-Infothek.
Abrechnung von Rehasportmaßnahmen
Sonderkonditionen mit den Dienstleistern opta data, azh und DMRZ
Seit Anfang 2015 müssen Rehasport-Angebote mit den Krankenkassen elektronisch abgerechnet werden. Der WLSB hat deshalb mit den drei Dienstleistern opta data, azh und DMRZ Sonderkonditionen vereinbart, die den Vereinen die Arbeit erleichtern sollen. Details entnehmen Sie bitte der Vereinbarung.
pdf Vereinbarung zur Abrechnung von Rehasportmaßnahmen(71 KB)

