Fördermittel für Inklusion im und durch Sport
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Fördermittel für Inklusion im und durch Sport

Mit finanziellen Mitteln des Landes unterstützt der WLSB den organisierten Sport in Württemberg bei der „Inklusion im und durch Sport“. Der WLSB fördert all diejenigen Mitgliedsorganisationen, die sich mit ihrer Arbeit für inklusive Maßnahmen im Sport einsetzen und das Thema nachhaltig angehen möchten. Dazu gehören neben inklusiven Sportangeboten auch Projekte und Veranstaltungen, die für das Thema „Inklusion im und durch Sport“ sensibilisieren – ganz nach dem Motto „Einfach machen!“ – und einen Meilenstein in Richtung der Entwicklung eines nachhaltig inklusiven Sportvereins bilden.

Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Ausgaben
Antragsverfahren
Nachweisverfahren
Änderungen 2024
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Online-Fragerunde zum Förderprogramm „Inklusion im und durch Sport“

Sie planen ein inklusives Projekt im Sportverein und möchten Fördermittel beantragen? In unserer digitalen Infoveranstaltung am 5. Mai von 18.30 bis 19.30 Uhr beantworten wir Ihre Fragen zum WLSB-Förderprogramm. Erfahren Sie, welche Projekte gefördert werden, wie die Antragstellung funktioniert und was beim Nachweis zu beachten ist.

 

Förderfähig sind alle Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 stattfinden. Ab sofort können Anträge für das Förderjahr 2025 gestellt werden.

Förderfähige Maßnahmen
  • Kurzfristige Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Thema, z. B. Inklusive Aktions- und Sporttage, Wettbewerbe und Events, Workshops; befristete Sportangebote
  • Regelmäßige Maßnahmen, z. B. inklusive Sportgruppen. Dabei sind sowohl bestehende Angebote als auch die Schaffung von neuen Angeboten sowie die gezielte Öffnung eines bestehenden Angebots möglich. Wichtig: Rehabilitationssport- und Funktionssportangebote mit ärztlicher Verordnung/mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Unterstützende Maßnahmen, welche einen barrierefreien Zugang ermöglichen: z. B. Assistenz-/Betreuungsleistungen; Fahr-/Begleitdienste zu inklusiven Sportangeboten; Übersetzungen in leichte Sprache; mobile Rampen; Handläufe
  • Qualifizierende Maßnahmen, z. B. Fortbildungen zum Thema Inklusion für Übungsleiter*innen und Trainer*innen; Maßnahmen zur Sensibilisierung; Ausrichtung von Infoveranstaltungen, Seminaren und Lehrgängen
  • Strukturelle Maßnahmen von Mitgliedsorganisationen, z. B. Beratungs- und Serviceleistungen, Inklusionsbeauftragte

 

Förderfähige Ausgaben

Im Rahmen der definierten förderfähigen Maßnahmen können folgende Ausgaben gefördert werden:

Sachkosten

  • Assistenzleistungen, Gebärdensprach- und Schriftdolmetscherdienste, Mitschreibe- oder Vorlesedienste, Übersetzungen von Medien in leichte Sprache
  • Kosten für Maßnahmen, welche einen barrierefreien Zugang ermöglichen (mobile Rampen, Handläufe, technische Gebrauchsgegenstände, …)
  • Fahrtkosten, die anfallen, um mobil eingeschränkte Personen die Teilnahme an inklusiven Maßnahmen zu ermöglichen
  • Sport- und Spielgeräte
  • Kosten für Öffentlichtkeitsarbeit und Bewerbung der inklusiven Maßnahmen (Flyer, …)
  • Kosten für Maßnahmen im Rahmen der Sensibilisierung und Aus- und Fortbildung (z. B. Referentenhonorare, Teilnahmegebühren etc.)
  • Mietkosten für vereinsfremde Sportanlagen/Räumlichkeiten im Rahmen der inklusiven Maßnahme.
  • Kosten für Veranstaltungen, Festivitäten und Ausflüge, die die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung fördern(z.B. Technik: Beschallung, Beleuchtung o.ä., Urkunden, Sanitätsdienstleistungen, Verpflegung, Reisekosten: Fahrt und Übernachtung, Eintrittsgelder)

Personalkosten

  • Gehälter für Teil- und/oder Vollzeitkräfte
  • Honorare für freiwillig Engagierte (max. 12,50€/Stunde für max. 200 Stunden/Jahr je Trainer*in bzw. Übungsleiter*in und Betreuer*in)

 

Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind alle dem WLSB zugehörigen gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen (Sportvereine, Sportfachverbände und Sportkreise), welche sich mit ihrer Arbeit für inklusive Maßnahmen im organisierten Sport einsetzen und das Thema nachhaltig angehen möchten. Die Antragsfrist ist der 30. Juni 2025.

In Abhängigkeit des beantragten Förderbedarfs stehen zwei unterschiedliche Förderverfahren zur Verfügung:

  • Fördersumme bis einschließlich € 1.500: Vereinfachtes Nachweisverfahren, kein Eigenanteil erforderlich, max. 5 Anträge pro Mitgliedsorganisation (1 pro Abteilung)
  • Neuanträge & Fördersumme größer € 1.500: Detailliertes Nachweisverfahren, Eigenanteil erforderlich, max. 1 Antrag pro Mitgliedsorganisation (für max. 5 Maßnahmen)

Bei der Förderung handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, d. h. es werden nur tatsächlich getätigte und noch nicht durch andere Fördermittel gedeckte Ausgaben refinanziert. Nachdem der Förderantrag beim WLSB eingereicht wurde, müssen die getätigten Ausgaben durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Die entsprechenden Unterlagen können demnächst hier heruntergeladen werden. Die Belegliste sollte immer ausgefüllt werden. Die anderen Dokumente sind nur dann notwendig, wenn Kosten in den entsprechenden Kategorien (z.B. Personalkosten) angefallen sind. Der Verwendungsnachweis muss von einem nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Mitglied des Vorstandes unterschrieben werden und beim WLSB spätestens bis zum 15. November 2025 vollständig vorgelegt werden. Bei Maßnahmen, die erst nach der Abgabefrist für die Verwendungsnachweise stattfinden, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Die Mittelvergabe erfolgt nach Eingang und Prüfung der Verwendungsnachweise.

pdf Ausschreibung Fördermittel Inklusion 2025(352 KB)

pdf Förderrichtlinien Inklusion im und durch Sport 2025(153 KB)

pdf FAQ Förderrichtlinien 2025(131 KB)

Zum Antragsformular <1500 Euro

Zum Antragsformular >1500 Euro und Neuanträge

pdf Finanzierungsplan Inklusion 2025(99 KB)

pdf Hinweise Verwendung WLSB-Logo(104 KB)

 

Nachweisverfahren

pdf Allgemeine Bestimmungen 2025(105 KB)  

spreadsheet Belegliste Inklusion 2025(26 KB)

pdf Aufgabenbeschreibung Personalkosten 2025(18 KB)

pdf ÜL Stunden 2025(124 KB)

pdf Fahrtkosten 2025(66 KB)

 
Das hat sich 2024 geändert:
  • Die Antragsstellung erfolgt über Microsoft Forms. Der Finanzierungsplan muss weiterhin per E-Mail geschickt werden.
  • Folgeantragsstellende <1.500 Euro können einen verkürzten Folgeantrag stellen.
  • Das Nachweisverfahren bleibt gleich, jedoch entfällt der Sachbericht.
  • Mietkosten können nur noch für vereinsfremde Sportanlagen/Räumlichkeiten berücksichtigt werden.
  • Kosten können nur noch für Veranstaltungen, Festivitäten und Ausflüge berücksichtigt werden, die die Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderung fördern (Maßnahmen im Ausland ausgeschlossen)
  • Ehrenamtlich Engagierte können mit 12,50 Euro/Stunde abgerechnet werden – unabhängig von ihrer Lizenz.

 

 

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

 

Weitere Informationen rund um das Thema „Inklusion“ finden Sie auf der Seite „Inklusion im Sport“.

 

 

 

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