Mit finanziellen Mitteln des Landes unterstützt der WLSB den organisierten Sport in Württemberg bei der "Inklusion im und durch Sport". Der WLSB fördert all diejenigen Mitgliedsorganisationen, die sich mit ihrer Arbeit für inklusive Maßnahmen im Sport einsetzen und das Thema nachhaltig angehen möchten. Dazu gehören neben inklusiven Sportangeboten auch Projekte und Veranstaltungen, die für das Thema "Inklusion im und durch Sport" sensibilisieren – ganz nach dem Motto "Einfach machen!" – und einen Meilenstein in Richtung der Entwicklung eines nachhaltig inklusiven Sportvereins bilden.
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 stattfinden. Anträge können für das Förderjahr 2021 vom 15. April bis 30. Juni 2021 eingereicht werden. Die Förderrichtlinien und FAQs aus 2020 geben eine grobe Orientierung, können sich jedoch für 2021 noch leicht ändern und werden rechtzeitig hochgeladen
Nachfolgend finden Sie die Informationen zum Förderprogramm im Überblick.
Im Rahmen der definierten förderfähigen Maßnahmen können folgende Ausgaben gefördert werden:
Personalkosten
Sachkosten
Antragsberechtigt sind alle dem WLSB zugehörigen gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen (Sportvereine, Sportfachverbände und Sportkreise), welche sich mit ihrer Arbeit für inklusive Maßnahmen im organisierten Sport einsetzen und das Thema nachhaltig angehen möchten.
In Abhängigkeit des beantragten Förderbedarfs stehen zwei unterschiedliche Förderverfahren zur Verfügung:
Bei der Förderung handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, d. h. es werden nur tatsächlich getätigte und noch nicht durch andere Fördermittel gedeckte Ausgaben refinanziert. Nachdem der Förderantrag beim WLSB eingereicht wurde, müssen die getätigten Ausgaben durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie mit der vorläufigen Förderzusage vom WLSB. Der Verwendungsnachweis muss von einem nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Mitglied des Vorstandes unterschrieben werden und beim WLSB spätestens bis zum 15. November 2021 vollständig vorgelegt werden. Bei Maßnahmen, die erst nach der Abgabefrist für die Verwendungsnachweise stattfinden, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Die Mittelvergabe erfolgt nach Eingang und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Förderrichtlinien:
Häufig gestellte Fragen finden Sie in den FAQs:
Weitere Informationen rund um das Thema „Inklusion“ finden Sie auf der Seite „Inklusion im Sport“.
Württembergischer Landessportbund e.V.