Mit finanziellen Mitteln des Landes unterstützt der WLSB den organisierten Sport in Württemberg bei der „Inklusion im und durch Sport“. Der WLSB fördert all diejenigen Mitgliedsorganisationen, die sich mit ihrer Arbeit für inklusive Maßnahmen im Sport einsetzen und das Thema nachhaltig angehen möchten. Dazu gehören neben inklusiven Sportangeboten auch Projekte und Veranstaltungen, die für das Thema „Inklusion im und durch Sport“ sensibilisieren – ganz nach dem Motto „Einfach machen!“ – und einen Meilenstein in Richtung der Entwicklung eines nachhaltig inklusiven Sportvereins bilden.
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 stattfinden. Die diesjährigen Fristen werden noch bekannt gegeben.
Nachfolgend finden Sie die Informationen zum Förderprogramm im Überblick.
Im Rahmen der definierten förderfähigen Maßnahmen können folgende Ausgaben gefördert werden:
Sachkosten
Personalkosten
Antragsberechtigt sind alle dem WLSB zugehörigen gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen (Sportvereine, Sportfachverbände und Sportkreise), welche sich mit ihrer Arbeit für inklusive Maßnahmen im organisierten Sport einsetzen und das Thema nachhaltig angehen möchten. Die Antragsfrist ist der 30 Juni 2023.
In Abhängigkeit des beantragten Förderbedarfs stehen zwei unterschiedliche Förderverfahren zur Verfügung:
Bei der Förderung handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, d. h. es werden nur tatsächlich getätigte und noch nicht durch andere Fördermittel gedeckte Ausgaben refinanziert. Nachdem der Förderantrag beim WLSB eingereicht wurde, müssen die getätigten Ausgaben durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Die entsprechenden Unterlagen können demnächst hier heruntergeladen werden. Die Belegliste und der Sachbericht sollten immer ausgefüllt werden. Die anderen Dokumente sind nur dann notwendig, wenn Kosten in den entsprechenden Kategorien (z.B. Personalkosten) angefallen sind. Der Verwendungsnachweis muss von einem nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Mitglied des Vorstandes unterschrieben werden und beim WLSB spätestens bis zum 15. November 2023 vollständig vorgelegt werden. Bei Maßnahmen, die erst nach der Abgabefrist für die Verwendungsnachweise stattfinden, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Die Mittelvergabe erfolgt nach Eingang und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Weitere Informationen rund um das Thema „Inklusion“ finden Sie auf der Seite „Inklusion im Sport“.
Württembergischer Landessportbund e.V.