Das Ehrenamt hat eine zentrale Bedeutung für die Arbeit in den Vereinen. Mit seiner Stärkung steht und fällt die Vereinsstruktur und damit das Vereinsleben. Das Ehrenamt ist nicht nur für den Verein und für den Verband, sondern auch für die Gesellschaft von herausragender Bedeutung, sei es in der Jugendarbeit, als Trainer*in, Übungsleiter*in und Betreuer*in oder als Funktionär*in in der Vereins- oder Verbandsführung. Der WLSB unterstützt ehrenamtlich für den Sport tätige Menschen und erachtet es als wichtige Aufgabe, diese Personen für ihr Engagement entsprechend auszuzeichnen – und damit die Leistungen auch in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
WLSB-Ehrungen |
Vereins-, Sportkreis- und Verbandsjubiläen |
WSJ-Ehrungen |
Ehrungen Land und Bund |
WLSB-Ehrungen
Die Ehrungsrichtlinien im WLSB sehen derzeit insgesamt vier Ehrungskategorien vor:
- WLSB-Ehrennadeln in Bronze, Silber, Gold
- Ehrenmitgliedschaft
- Ehrenplakette
- Ehrenring
Die entsprechenden Voraussetzungen für eine WLSB-Ehrung können Sie der Ehrungsordnung des WLSB entnehmen.
pdf WLSB-Ehrungsordnung (86 KB)
Sie können WLSB-Ehrungen mit Ihren vereinsbezogenen Zugangsdaten auf dem Internet-Portal "meinwlsb.de" unter dem Menüpunkt "Ehrungen – Antrag" beantragen. Bitte beachten Sie, den ausgefüllten Ehrungsantrag, für einen reibungslosen Ablauf, mindestens sechs Wochen vor dem Ehrungstermin online über das Internet-Portal "meinwlsb.de" an den zuständigen Sportkreis zu übermitteln.
Informationen zu "meinwlsb.de"
Vereins-, Sportkreis- und Verbandsjubiläen
Der WLSB würdigt Vereine, die Jubiläen ab 100 Jahre feiern, mit einer Ehrenurkunde und einer Ehrengabe. Die Übergabe des symbolischen Schecks und die Vertretung erfolgen bei Vereinsjubiläen unter 125 Jahre durch den*die Sportkreispräsident*in. Bei Jubiläen über 125 Jahren übernimmt diese Aufgabe der WLSB-Präsident oder ein*e Vertreter*in aus dem WLSB-Präsidium.
Zudem würdigt der WLSB auch Sportkreise und Verbände, die Jubiläen ab 50 Jahre feiern, mit einer Ehrenurkunde und einer Ehrengabe. Die Übergabe des symbolischen Schecks und die Vertretung erfolgen hier immer durch den WLSB-Präsidenten oder eine*n Vertreter*in aus dem WLSB-Präsidium.
WSJ-Ehrungen
Mit Vereins- und Verbandsehrungen möchte die WSJ solche vorbildlichen und ehrenamtlich engagierten Personen anerkennen und entsprechend würdigen. Wer wann dafür in Frage kommt, steht in den Ehrungsrichtlinien der Württembergischen Sportjugend.
pdf
Ehrungsrichtlinie WSJ
(1.78 MB)
Sie können WSJ-Ehrungen mit Ihren vereinsbezogenen Zugangsdaten auf dem Internet-Portal "meinwlsb.de" beantragen. Bitte beachten Sie, den ausgefüllten Ehrungsantrag, für einen reibungslosen Ablauf, mindestens sechs Wochen vor dem Ehrungstermin online über das Internet-Portal "meinwlsb.de" an den zuständigen Sportkreis zu übermitteln.
Informationen zu "meinwlsb.de"
Ehrungen Land und Bund
Auf Landes- und Bundesebene können für langjährige, verdiente Ehrenamtliche aus Sportvereinen verschiedene Ehrungen beantragt werden. Nachfolgend wird je ein kurzer Überblick über Inhalt und Beantragung der Auszeichnungen gegeben. Durch Klick auf die Links erhalten Sie jeweils weiterführende Informationen.
Der Verdienstorden wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung in Deutschland und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Als weitere Ausführungen folgen das Verdienstkreuz 1. Klasse, das Große Verdienstkreuz, das Große Verdienstkreuz mit Stern, das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, das Großkreuz und die Sonderstufe des Großkreuzes. Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen. Diese Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten: Vorname und Familienname, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl, gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können. Die Ordensanregung ist formlos an die Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes zu richten, in dem der Auszuzeichnende wohnt.
Die Sportplakette ist als staatliche Auszeichnung für Vereine oder Verbände bestimmt, die sich mindestens über 100 Jahre besondere Verdienste um Pflege und Entwicklung des Sports erworben haben und damit über 100 Jahre beständiges Engagement für ein lebendiges Gemeinschaftsleben erbracht haben.
Die Sportplakette ist auch ein Dankeschön an die unzähligen ehrenamtlichen Vereinsvorstände und Trainer*innen, Mannschaftsbetreuer*innen und Vereinsorganisator*innen, die durch ihren selbstlosen Einsatz dazu beigetragen haben, dass so viele Vereine in wechselvoller Geschichte 100 Jahre und älter geworden sind.
Weitere Informationen zur Sportplakette des Bundespräsidenten