Fördermittel Integration durch Sport

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Fördermittel des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ beantragen können.

Wer ist antragsberechtigt?
Für welche Zielgruppe?
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Ausgaben
Antragsstellung
Auszahlung der Förderung
Ausführliche Förderbedingungen und Antragsformulare
Geldgeber
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle im Württembergischen Landessportbund e.V. registrierten Mitgliedsorganisationen, wie Sportvereine, Sportkreise, Fachverbände und deren Untergliederungen.

Für welche Zielgruppe?

Mit einer Förderung soll die Zielgruppe von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte sowie im Sport unterrepräsentierte Gruppen wie Mädchen und Frauen, ältere Menschen und sozial Benachteiligte erreicht werden.

Förderfähige Maßnahmen

Eine Förderung kann für die nachfolgende Angebote und Maßnahmen im Bereich „Integration durch Sport“ beantragt werden::

  1. Kurzfristige Maßnahmen: Schnupperangebote, wie Vereinsfeste, Workshops, befristete Sportangebot, integrative Spiel- und Sportfeste
  1. Regelmäßige Maßnahmen:Entwicklung neuer Angebote in Vereinsräumen oder in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die gezielte Öffnung von bestehenden Angebote
  1. Außersportliche Maßnahmen: Pädagogische Angebote, sprachfördernde Maßnahmen, kulturelle Angebote, integrative Ausflüge und Freizeiten
  1. Unterstützende Maßnahmen: Beratung, Hilfestellungen.
  1. Qualifizierungsmaßnahmen: Kosten für Referierende, Verpflegung und Reisekosten

Förderfähige Ausgaben

Es können nur Ausgaben gefördert werden, die von Mitgliedsorganisationen bezahlt, nicht aber durch andere (öffentliche) Mittel refinanziert oder gefördert wurden. Das heißt, dass es sich ausschließlich um eine Fehlbedarfsfinanzierung handelt.

Schaubild Integration durch Sport mit den Maßnahmen

Antragsstellung

Der Antrag muss vier Wochen vor Beginn eines jeden Angebots beim WLSB eingehen, spätestens am 30. Juni des Antragsjahres. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die vor Maßnahmenbeginn beantragt wurden.

Nach Antragseingang wird der Antrag durch den WLSB geprüft. Danach wird die Förderhöhe auf Grundlage der Antragsangaben und unter Berücksichtigung des aus dem Programm „Integration durch Sport“ zur Verfügung stehenden Fördervolumens festgelegt. Nach positiver Prüfung erhält die antragsstellende Mitgliedsorganisation vom WLSB einen Bescheid über die Höhe der bewilligten Fördersumme (Förderzusage).

Je nach Umfang, Dauer und Nachhaltigkeit des Angebots stehen – wie in der folgenden Grafik dargestellt – verschiedene Antragsverfahren zur Verfügung.

Schaubild Förderung Integration durch Sport

Eine Kombination von einer Stützpunktvereins- und Mikroprojektförderung ist nicht möglich. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung der passenden Förderung für Ihren Verein, Sportkreis oder Fachverband sowie bei der Antragsstellung.

Auszahlung der Förderung

Die Mitgliedsorganisation erhält zusammen mit der Förderzusage die notwendigen Dokumente für den Verwendungsnachweis. Der Verwendungsnachweis belegt die tatsächlich getätigten Ausgaben und das Stattfinden der Maßnahme. Alle Unterlagen müssen bis spätestens 15.11.2025 vollständig beim WLSB vorliegen. Eine Auszahlung erfolgt nach der Überprüfung aller Unterlagen in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel und die Förderkriterien der Bewilligungsbehörde im Dezember 2024.

Schaubild Integration durch Sport Nachweisverfahren

Ausführliche Förderbedingungen und Antragsformulare
  • Förderrichtlinien

          pdf Stützpunktvereine(256 KB)

          pdf Mikroprojekt und Einzelmaßnahme(541 KB)

Geldgeber

Das „Bundesministerium des Innern und für Heimat“ bzw. „das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ fördert finanziell das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Für den Sport in Baden-Württemberg stellt der Württembergische Landessportbund (WLSB) in Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) diese finanziellen Mittel den Mitgliedsorganisationen zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt der Gelder ist das Engagement zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte am und durch den Sport.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

pdf Überblick Stiftungen Fördermittel(88 KB)

 Composite Logo IdS LSV BW2 wlsb hor cmyk

 

 

 

Fragen und Antworten zur Förderung

Das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ hat das Ziel, Migrant*innen und sozial benachteiligte Menschen die Teilnahme und die Teilhabe am (Vereins-)Sport zu ermöglichen. Vereine werden in Ihrer Arbeit zur interkulturellen Öffnung unterstützt, Vereinsmitglieder / -verantwortliche geschult und unterrepräsentierte Gruppen durch Empowerment gestärkt.
Nach Antragseingang wird dieser überprüft, und bewertet. Anschließend erhalten die Antragsteller*innen eine Förderzu oder -absage. Die entstandenen Kosten für die beantragten Maßnahmen sind über ein Verwendungsnachweis zu belegen. Diese Unterlagen müssen bis spätestens 31. Oktober des Antragsjahres vollständig eingereicht werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Dezember. Bei einer Stützpunkvereinsförderung ist eine Zwischenabrechnung mit Abschlagszahlung im August möglich.
Anträge können bis zum 30. Juni des Antragsjahres gestellt werden. Zu beachten ist hierbei, dass eine Förderung spätestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn beim WLSB beantragt werden muss. Die Nachweisunterlagen müssen bis zum 31. Oktober des Antragsjahres vollständig eingereicht werden.
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, …) können gefördert werden, sofern Sie vorab durch den DOSB freigegeben wurden und einen Hinweis auf die Förderung enthalten.
Sollten Sie planen sich Ausgabe für die Öffentlichkeitsarbeit über die Förderung refinanzieren zu lassen, beachten Sie bitte die Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit und sprechen Sie vorab mit uns.
Sie haben einen Mikroprojektantrag oder Einzelmaßnahmenantrag gestellt? - Bitte geben Sie uns eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ihr Verein ist ein IdS-Stützpunktverein bitte geben Sie die Änderungen über eine Änderungsmitteilung über das DOSB-Förderportal ein.
Das DOSB-Förderportal ist eine Internetseite. Hierüber werden ab dem Antragsjahr 2024 sicher, komfortabel und transparent alle Stützpunktvereinsanträge und die für die Nachweisführung erforderlichen Sachberichte eingereicht.

Für den Zugang ist eine Registrierung erforderlich. Eine Einladung hierfür erhalten Sie von Ihrem Landessportbund.

Offieller Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

Offieller Berater des WLSB