Fördermittel Integration durch Sport

Wer ist antragsberechtigt?
Für welche Zielgruppe?
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Ausgaben
Antrag und Förderzusage
Verwendungsnachweise je Antragsverfahren
Ausführliche Förderbedingungen und Antragsformulare
Geldgeber
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle Sportvereine, Sportkreise, Fachverbände und deren Untergliederungen im Württembergischen Landessportbund e.V. 

Für welche Zielgruppe?

  • Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte 
  • Im Sport unterrepräsentierte Gruppen wie Mädchen und Frauen, Ältere und sozial Benachteiligte. 

Förderfähige Maßnahmen

Eine Förderung kann beantragt werden für Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich „Integration durch Sport“, z.B.:

  1. Kurzfristige Angebote für die Zielgruppe: z.B. Schnupperangebote, Workshops, befristete Sportangebote, integrative Spiel- und Sportfeste, o.ä.
  1. Regelmäßige Angebote für die Zielgruppe. z.B Entwicklung neuer Angebote in Vereinsräumen oder z.B in Erstaufnahmeeinrichtungen oder gezielte Ansprache der Zielgruppe bei bestehenden Angeboten 
  1. Außersportliche Angebote für die Zielgruppe: Die Angebote gehen über das sportliche Regelangebot hinaus (z.B. Sport und pädagogische Angebote, sprachfördernde Maßnahmen, kulturelle Angebote, integrative Ausflüge und Freizeiten)
  1. Unterstützende Angebote und Unterstützungsleistungen für die Zielgruppe z.B. Beratung, Hilfestellungen.
  1. Für Qualifizierungsangebote z.B. Kosten für Referierende, Verpflegung und Reisekosten

Förderfähige Ausgaben

Es handelt sich ausschließlich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Es können nur Ausgaben gefördert werden, die vom Verein bezahlt wurden und nicht bereits durch andere (öffentliche) Mittel refinanziert / gefördert wurden.

Schaubild 1 IdS

Antrag und Förderzusage

Für das Jahr 2024 können ab sofort Anträge gestellt werden. Der Antrag muss vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beim WLSB eingehen (spätestens am 30. Juni 2024). Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die vor Maßnahmenbeginn beantragt wurden.

Je nach Umfang, Dauer und Nachhaltigkeit der Maßnahme stehen verschiedene Antragsverfahren zur Verfügung. Die WLSB Mitarbeitenden unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung der passenden Förderung für Ihren Verein, Sportkreis oder Fachverband sowie bei der Antragsstellung.

Nach Antragseingang erfolgt eine Prüfung des Antrages durch den WLSB. Danach wird die Förderhöhe auf Grundlage der Antragsangaben und unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Fördervolumens festgelegt. Die antragstellende Mitgliedsorganisation erhält einen Bescheid zu der Fördersumme vom WLSB (Förderzusage).

Schaubild 2 IdS

Eine Kombination von einer Stützpunktvereins- und Mikroprojektförderung ist nicht möglich.

Verwendungsnachweise je Antragsverfahren

Die Mitgliedsorganisation erhält zusammen mit der Förderzusage die notwendigen Dokumente für den Verwendungsnachweis. Der Verwendungsnachweis belegt die tatsächlich getätigten Ausgaben und das Stattfinden der Maßnahme. Alle Unterlagen müssen bis spätestens 03.11.2024 vollständig beim WLSB vorliegen. Eine Auszahlung erfolgt nach der Überprüfung aller Unterlagen in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel und die Förderkriterien der Bewilligungsbehörde im Dezember 2024.

Schaubild 3 IdS

Ausführliche Förderbedingungen und Antragsformulare

  • Förderrichtlinien

            pdf Stützpunktvereine (221 KB)

            pdf Mikroprojekt und Einzelmaßnahme (343 KB)

Geldgeber

Das „Bundesministerium des Innern und für Heimat“ bzw. „das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ fördert finanziell das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Für den Sport in Baden-Württemberg stellt der Württembergische Landessportbund (WLSB) in Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) diese finanziellen Mittel den Mitgliedsorganisationen zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt der Gelder ist das Engagement zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte am und durch den Sport.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

pdf Überblick Stiftungen Fördermittel (88 KB)

 Composite Logo IdS LSV BW2 wlsb hor cmyk

 

Fragen und Antworten zur Förderung

Das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ hat das Ziel, Migrant*innen und sozial benachteiligte Menschen die Teilnahme und die Teilhabe am (Vereins-)Sport zu ermöglichen. Vereine werden in Ihrer Arbeit zur interkulturellen Öffnung unterstützt, Vereinsmitglieder / -verantwortliche geschult und unterrepräsentierte Gruppen durch Empowerment gestärkt.
Nach Antragseingang wird dieser überprüft, und bewertet. Anschließend erhalten die Antragsteller*innen eine Förderzu oder -absage. Die entstandenen Kosten für die beantragten Maßnahmen sind über ein Verwendungsnachweis zu belegen. Diese Unterlagen müssen bis spätestens 31. Oktober des Antragsjahres vollständig eingereicht werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Dezember. Bei einer Stützpunkvereinsförderung ist eine Zwischenabrechnung mit Abschlagszahlung im August möglich.

Anträge können bis zum 30. Juni des Antragsjahres gestellt werden. Zu beachten ist hierbei, dass eine Förderung spätestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn beim WLSB beantragt werden muss. Die Nachweisunterlagen müssen bis zum 31. Oktober des Antragsjahres vollständig eingereicht werden.

 Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, …) können gefördert werden, sofern Sie vorab durch den DOSB freigegeben wurden und einen Hinweis auf die Förderung enthalten.
Sollten Sie planen sich Ausgabe für die Öffentlichkeitsarbeit über die Förderung refinanzieren zu lassen, beachten Sie bitte die  pdf Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit (122 KB) und sprechen Sie vorab mit uns.

Sie haben einen Mikroprojektantrag oder Einzelmaßnahmenantrag gestellt? - Bitte geben Sie uns eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ihr Verein ist ein IdS-Stützpunktverein bitte geben Sie die Änderungen über eine Änderungsmitteilung über das DOSB-Förderportal ein.

Das DOSB-Förderportal ist eine Internetseite. Hierüber werden ab dem Antragsjahr 2024 sicher, komfortabel und transparent alle Stützpunktvereinsanträge und die für die Nachweisführung erforderlichen Sachberichte eingereicht. 

Für den Zugang ist eine Registrierung erforderlich. Eine Einladung hierfür erhalten Sie von Ihrem Landessportbund.

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