Durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen im Jahr 2020 finanzielle Mittel im DOSB-Bundesprogramm „Integration durch Sport“ für den Sport in Baden-Württemberg zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) stellt der Württembergische Landessportbund diese finanziellen Mittel denjenigen Mitgliedsorganisationen zur Verfügung, die sich mit ihrer Arbeit dafür engagieren, dass Menschen mit Migrationshintergrund stärker am organisierten Sport partizipieren.
Das Programm richtet sich vornehmlich an Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf bislang im Sport unterrepräsentierten Gruppen wie Mädchen und Frauen, Ältere sowie sozial Benachteiligte. Dabei sind sowohl Regelsportangebote, einmalige Maßnahmen als auch nachhaltig angelegte Projekte und Initiativen förderfähig.
Antragsberechtigt sind alle Sportvereine, Sportkreise, Fachverbände und deren Untergliederungen im WLSB. Bewerbungsfrist ist der 30. Juni 2020.
Antragsverfahren und Förderbedingungen
Antragsfrist ist der 30.06.2020.
Engagierten Organisationen stehen, entsprechend des Kostenaufwandes, der Dauer, des Umfanges und der Nachhaltigkeit, verschiedene Möglichkeiten der Förderung zur Verfügung. Diese Fördermöglichkeiten unterscheiden sich unter anderem nach der maximalen Fördersumme als auch nach dem Umfang des Verwendungsnachweises der beantragten Mittel. Für die Beantragung der Mittel stehen vier verschiedene Verfahren zur Verfügung.
Eine Kombination von einer Stützpunktvereins- und Mikroprojektförderung ist nicht möglich. Bei der Ermittlung der passgenauen Förderung für ihren Verein, Sportkreis oder Fachverband sowie bei der Antragsstellung unterstützen die WLSB Mitarbeitenden gerne.
Die Festlegung der Förderhöhe erfolgt durch den jeweiligen Landessportbund nach Prüfung, Beratung und Bewertung des Antrags auf Grundlage des zur Verfügung stehenden Fördervolumens und den Förderkriterien der Bewilligungsbehörde.
Bei dieser Förderung handelt es sich ausschließlich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, d.h. es werden nur tatsächlich getätigte und noch nicht durch andere (öffentliche) Mittel gedeckte Ausgaben refinanziert, die den Förderkriterien entsprechen.
Die antragstellende Mitgliedsorganisation erhält einen entsprechenden Bescheid zu der Fördersumme vom Landessportbund.
Eine Förderung kann beantragt werden für Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich „Integration durch Sport“, z.B.:
Nachdem der Förderantrag beim Württembergischen Landessportbund e.V. eingereicht wurde, müssen die getätigten Ausgaben durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Dieser Verwendungsnachweis muss rechtsverbindlich unterschrieben werden und spätestens bis zum 31.10.2020 vollständig vorgelegt werden. Sämtliche Unterlagen für den Verwendungsnachweis werden Sie als Vordruck bzw. Formular mit der Förderzusage vom WLSB erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Württembergischer Landessportbund e.V.