Durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen im Jahr 2023 finanzielle Mittel im DOSB-Bundesprogramm „Integration durch Sport“ für den Sport in Baden-Württemberg zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) stellt der Württembergische Landessportbund diese finanziellen Mittel denjenigen Mitgliedsorganisationen zur Verfügung, die sich mit ihrer Arbeit dafür engagieren, dass Menschen mit Migrationshintergrund stärker am organisierten Sport partizipieren.
Das Programm richtet sich vornehmlich an Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf bislang im Sport unterrepräsentierten Gruppen wie Mädchen und Frauen, Ältere sowie sozial Benachteiligte. Dabei sind sowohl Regelsportangebote, einmalige Maßnahmen als auch nachhaltig angelegte Projekte und Initiativen förderfähig.
Antragszeitraum für Maßnahmen im Jahr 2023 ist ab sofort bis 30. Juni 2023. Wichtig hierbei ist, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, die vor Maßnahmenbeginn beim WLSB beantragt wurden.
Antragsverfahren und Förderbedingungen für 2023
Engagierten Organisationen stehen, entsprechend dem Kostenaufwand, der Dauer, des Umfanges und der Nachhaltigkeit, verschiedene Möglichkeiten der Förderung zur Verfügung. Diese Fördermöglichkeiten unterscheiden sich unter anderem nach der maximalen Fördersumme als auch nach dem Umfang des Verwendungsnachweises der beantragten Mittel. Für die Beantragung der Mittel stehen vier verschiedene Verfahren zur Verfügung. Wichtig ist, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, die vor Maßnahmenbeginn beim WLSB beantragt wurden.
Eine Kombination von einer Stützpunktvereins- und Mikroprojektförderung ist nicht möglich. Bei der Ermittlung der passgenauen Förderung für Ihren Verein, Sportkreis oder Fachverband sowie bei der Antragsstellung unterstützen die WLSB Mitarbeitenden gerne.
Die Festlegung der Förderhöhe erfolgt durch den jeweiligen Landessportbund nach Prüfung, Beratung und Bewertung des Antrags auf Grundlage des zur Verfügung stehenden Fördervolumens und den Förderkriterien der Bewilligungsbehörde.
Bei dieser Förderung handelt es sich ausschließlich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, d.h. es werden nur tatsächlich getätigte und noch nicht durch andere (öffentliche) Mittel gedeckte Ausgaben refinanziert, die den Förderkriterien entsprechen. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die vor Maßnahmenbeginn beantragt wurden.
Die antragstellende Mitgliedsorganisation erhält einen entsprechenden Bescheid zu der Fördersumme vom Landessportbund.
Eine Förderung kann beantragt werden für Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich „Integration durch Sport“, z.B.:
Förderfähige Ausgaben | Nicht förderfähige Ausgaben |
• Freiwillig Engagierte im Themenfeld „Integration durch Sport“ (Honorare, Übungsleiter*innen-Entschädigungen, …) | • Sportbekleidung aller Art (z.B. Trainingsanzüge, Schuhwerk) • Individuelle Sportausrüstung |
• Gegenstände wie Sport- und Spielgeräte, die zur Ausübung der Sportart oder zum besseren Erreichen des Integrationsziels notwendig sind | • Leistungssportgeräte und wettkampforientierte Anschaffungen • Investive Maßnahmen (z.B. bauliche Aktivitäten) |
• Öffentlichkeitsmaßnahmen wie Plakate, Flyer, … | • Honorar- und allgemeine Ausgaben im Rahmen des Wettkampfbetriebes |
• Mieten (für vereinsfremde Sportanlagen) | • Ausgaben für Sport- & Turnierveranstaltungen, Leistungs- und Spitzensport |
• Eintägige und mehrtägige Integrationsmaßnahmen wie Sporttage, Ausflüge oder Schulungen (Verpflegung, Unterkunft, …) • Fahrkosten (im Rahmen des Trainingsbetriebes) |
• Mitgliedsbeiträge • Medikamente, Drogerieartikel, Alkoholika • Gutscheine • Maßnahmen im Ausland • Ausgaben Aus- und Fortbildung Übungsleitende / Trainer*innen |
Nachdem der Förderantrag beim Württembergischen Landessportbund e.V. eingereicht wurde, müssen die getätigten Ausgaben durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Dieser Verwendungsnachweis muss rechtsverbindlich unterschrieben werden und spätestens bis zum 31. Oktober des Antragsjahres vollständig vorgelegt werden. Sämtliche Unterlagen für den Verwendungsnachweis werden Sie als Vordruck bzw. Formular mit der Förderzusage vom WLSB erhalten.
Pauschalförderung | Mikroprojektförderung | Einzelmaßnahmenförderung | Stützpunktvereinsförderung |
• Nachweisbericht | • Sachbericht evtl. mit Zusatzblatt (bei mehreren Projekten) • Belegliste |
• Sachbericht • Originalbelege bzw. Rechnungen |
• Sachbericht des Sportvereins • Sachbericht pro Übungsleiter*in • Abrechnung pro Übungsleiter*in • TN-Liste pro Angebot • Originalbelege bzw. Rechnungen • Fahrtkostennachweise |
Häufig gestellte Fragen
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Neben Fördermittel aus dem Programm „Integration durch Sport“ gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.
Weitere Informationen bzgl. Vereinsfinanzierung finden Sie im folgenden PDF-Dokument zusammengefasst.
Württembergischer Landessportbund e.V.