Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Fördermittel des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ beantragen können.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle im Württembergischen Landessportbund e.V. registrierten Mitgliedsorganisationen, wie Sportvereine, Sportkreise, Fachverbände und deren Untergliederungen.
Für welche Zielgruppe?
Mit einer Förderung soll die Zielgruppe von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte sowie im Sport unterrepräsentierte Gruppen wie Mädchen und Frauen, ältere Menschen und sozial Benachteiligte erreicht werden.
Förderfähige Maßnahmen
Eine Förderung kann für die nachfolgende Angebote und Maßnahmen im Bereich „Integration durch Sport“ beantragt werden::
- Kurzfristige Maßnahmen: Schnupperangebote, wie Vereinsfeste, Workshops, befristete Sportangebot, integrative Spiel- und Sportfeste
- Regelmäßige Maßnahmen: Entwicklung neuer Angebote in Vereinsräumen oder in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die gezielte Öffnung von bestehenden Angebote
- Außersportliche Maßnahmen: Pädagogische Angebote, sprachfördernde Maßnahmen, kulturelle Angebote, integrative Ausflüge und Freizeiten
- Unterstützende Maßnahmen: Beratung, Hilfestellungen.
- Qualifizierungsmaßnahmen: Kosten für Referierende, Verpflegung und Reisekosten
Förderfähige Ausgaben
Es können nur Ausgaben gefördert werden, die von Mitgliedsorganisationen bezahlt, nicht aber durch andere (öffentliche) Mittel refinanziert oder gefördert wurden. Das heißt, dass es sich ausschließlich um eine Fehlbedarfsfinanzierung handelt.
Antragsstellung
Der Antrag muss vier Wochen vor Beginn eines jeden Angebots beim WLSB eingehen, spätestens am 30. Juni des Antragsjahres. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die vor Maßnahmenbeginn beantragt wurden.
Nach Antragseingang wird der Antrag durch den WLSB geprüft. Danach wird die Förderhöhe auf Grundlage der Antragsangaben und unter Berücksichtigung des aus dem Programm „Integration durch Sport“ zur Verfügung stehenden Fördervolumens festgelegt. Nach positiver Prüfung erhält die antragsstellende Mitgliedsorganisation vom WLSB einen Bescheid über die Höhe der bewilligten Fördersumme (Förderzusage).
Je nach Umfang, Dauer und Nachhaltigkeit des Angebots stehen – wie in der folgenden Grafik dargestellt – verschiedene Antragsverfahren zur Verfügung.
Eine Kombination von einer Stützpunktvereins- und Mikroprojektförderung ist nicht möglich. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung der passenden Förderung für Ihren Verein, Sportkreis oder Fachverband sowie bei der Antragsstellung.
Auszahlung der Förderung
Die Mitgliedsorganisation erhält zusammen mit der Förderzusage die notwendigen Dokumente für den Verwendungsnachweis. Der Verwendungsnachweis belegt die tatsächlich getätigten Ausgaben und das Stattfinden der Maßnahme. Alle Unterlagen müssen bis spätestens 15.11.2025 vollständig beim WLSB vorliegen. Eine Auszahlung erfolgt nach der Überprüfung aller Unterlagen in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel und die Förderkriterien der Bewilligungsbehörde im Dezember 2024.
Ausführliche Förderbedingungen und Antragsformulare
- Förderrichtlinien
pdf Mikroprojekt und Einzelmaßnahme(541 KB)
- pdf Antrag Mikroprojektförderung(1.53 MB)
- pdf Antrag Einzelmaßnahmen(365 KB)
- Stützpunktvereinsförderung: Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt bei uns, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Geldgeber
Das „Bundesministerium des Innern und für Heimat“ bzw. „das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ fördert finanziell das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Für den Sport in Baden-Württemberg stellt der Württembergische Landessportbund (WLSB) in Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) diese finanziellen Mittel den Mitgliedsorganisationen zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt der Gelder ist das Engagement zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte am und durch den Sport.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
pdf Überblick Stiftungen Fördermittel(88 KB)