Die Sportgeräteförderung des WLSB
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Die Sportgeräteförderung des WLSB

Viele Sportarten sind ohne Sportgeräte nicht durchführbar, ebenso braucht es geeignete Pflegegeräte, um Sportanlagen in optimalem Zustand zu halten. Der WLSB unterstützt die Sportvereine bei der Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten mit Geldern aus dem Sportstättenbau-Fördertopf. Allerdings können die Zuschüsse aufgrund der Engpässe bei den staatlichen Fördermitteln nur mit Einschränkungen gewährt werden.

Für Förderanträge muss daher beachtet werden, dass Sportgeräte erst ab Einzelanschaffungskosten von 2.000 Euro und Pflegegeräte ab 5.000 Euro bezuschusst werden. Die jeweils aktuell geltenden Regelungen des Förderpogramms sind den Sportgeräteförderrichtlinien zu entnehmen.

Für Anschaffungen, die im Laufe eines Jahres getätigt werden, ist der Antrag bis spätestens 31. Januar des Folgejahres einzureichen. 

Anträge können aber jederzeit beim WLSB eingereicht werden. Um einen Bearbeitungsstau zum Jahresende zu vermeiden, sollten Sie Ihren Förderantrag so bald wie möglich nach der Anschaffung einreichen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der geltenden Ausschreibung.

Bei Unklarheiten hinsichtlich der Förderung von einzelnen Sportgeräten sollten Sie bereits vor der Anschaffung mit einem entsprechenden Angebot Kontakt mit dem WLSB aufnehmen.

Ab sofort können die Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten nur noch online beantragt werden. Wie Sie zum Sportgeräte-Modul gelangen und was sich geändert hat, erfahren Sie in der Ausschreibung.

pdf Sportgeräte Förderrichtlinien 2024 (165 KB)

Foerderung Sportgeraete klein

 

Häufig gestellte Fragen zu den Fördermitteln

  • Mitgliedsverein des WLSB
  • Förderung sportartspezifischer Sport- und Pflegegeräte setzt eine entsprechende Mitgliedermeldung in der Bestandserhebung (Abschnitt B) voraus
  • Antragsschluss ist der 31.01. des auf die Anschaffung folgenden Jahres
  • Antragsstellung online unter www.meinwlsb.de
  • Rechnungsbeleg und Zahlungsnachweis müssen beim Antrag eingereicht werden

Sportgeräte mit einem Einzelanschaffungspreis ab 2.000 Euro sowie Pflegegeräte ab 5.000 Euro können gefördert werden.

  • Sportbekleidung (inkl. Schutzbekleidung) jeglicher Art
  • Reparaturen und Instandsetzungen
  • Ersatzteile für Reparaturen
  • Einrichtung Vereinsheim und Büro
  • Kleinbusse, Motorräder, PKW und LKW
  • Transportmittel und -geräte jeglicher Art und Nutzung
  • Medizinische Geräte (mit Ausnahme von Defibrillatoren)
  • PCs, Notebooks usw., Vereinsverwaltungssoftware, Lehr- und Schulungsmaterial, Ausstattung
  • Scheibenzuganlagen und Lautsprecheranlagen zur Zuschauerinformation
  • Analyse- und Auswertgeräte
  • Sportgeräte-Grundausstattung von gemeindeeigenen Sporthallen und Sportfreianlagen

Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Vollzähligkeit. Im Zweifelsfall senden Sie uns bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit dem Angebot und einer Gerätebeschreibung.

Melden Sie sich unter www.meinwlsb.de mit den Zugangsdaten Ihres Vereins an. Klicken Sie anschließend in der Menüleiste auf den Button „Sportgeräte“. Sie werden automatisch auf das Portal zur Online-Beantragung von Sportgeräte-Zuschüssen weitergeleitet.
Sollten Sie keine Zugangsdaten haben, dann fragen Sie bitte zuerst innerhalb Ihres Vereins nach. Sollte Ihnen dort niemand weiterhelfen können, dann können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Tel: 0711/28077-128 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Rechnungsbeleg und Zahlungsnachweis (Kopie des Vereinskontoauszugs)/slider}

{slider=Was gilt es beim Rechnungsbeleg zu beachten?}Die Rechnung muss in jedem Fall auf den Verein ausgestellt sein.

Als Zahlungsnachweis werden entweder eine Kopie des Vereinskontoauszugs (Einzelüberweisung) oder eine Kopie des Vereinskontoauszugs mit dem Zahlungsprotokoll (Sammelüberweisung) benötigt. Im Falle einer Barzahlung ist eine Bewilligung des Antrags ausgeschlossen.
Nein. Die Beantragung des Zuschusses kann ausschließlich digital über das Modul „Sportgeräteförderung“ erfolgen.
Der aktuelle Status des Antrags kann über das Sportgeräte-Modul abgerufen werden. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel wenige Wochen.
Der Zuschuss beträgt 30% des zuschussfähigen Aufwandes – was häufig nicht 30% der Gesamtkosten entspricht. Als zuschussfähig wird der für die Sportausübung im satzungsgemäßen Bereich notwendige Anteil der Kosten anerkannt. Näheres erläutern Ihnen unsere Experten in der Geschäftsstelle gerne.

Ferner gelten für den als zuschussfähig anzuerkennenden Aufwand bestimmte Maximalbeträge, die Sie unseren Ausschreibungsunterlagen entnehmen können.

In der Regel sollte der Zuschuss maximal 3 Wochen nach Antragsstellung bei Ihnen eingehen.
Es ist möglich, dass ein Verein mehrere Zuschussanträge stellt. Pro Rechnung muss ein separater Online-Antrag gestellt werden.

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