Der DOSB hat sich im vergangenen Jahr intensiv um die Aufnahme von Sportvereinen bei den Entlastungspaketen der Bundesregierung bemüht. Jetzt hat er eine Übersicht zum aktuellen Sachstand erstellt.

Im Dezember hat die Bundesregierung eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekund*innen beschlossen. In einem weiteren Schritt wird ab März 2023 mit Rückwirkung der Monate Januar und Februar eine Gas- und Strompreisbremse in Kraft treten. Die Preisbremsen wirken für das Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt.

Da sich vermehrt auch Sportvereine fragen, ob und inwiefern sie bei den Entlastungspaketen berücksichtigt werden, finden Sie die aktuelle Übersicht dazu jetzt in der Infothek unter dem Menüpunkt Energie.

Eine detaillierte und aktuelle Beschreibung zu spezifischen Fragen finden Sie auch auf der Homepage des DOSB.

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