Bis zum 31. Januar müssen die Vereine ihre Mitglieder melden
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Bis zum 31. Januar müssen die Vereine ihre Mitglieder melden

Am 1. Dezember startete die Bestandserhebung 2024. Mit der WLSB-Bestandserhebung werden einmal jährlich die Mitglieder aller WLSB-Vereine statistisch erfasst. Dabei wird die Meldung in Jahrgänge und Geschlecht (A-Meldung) sowie Zugehörigkeit zu einzelnen Fachverbänden (B-Meldung) unterteilt. Die Bestandserhebung ist eine wichtige Grundlage der Vereins- und Verbandsarbeit, weshalb alle Vereine zur genauen und sorgfältigen Meldung aufgerufen sind. Bis spätestens 31. Januar 2024 sind die Daten über das Online-Portal meinWLSB zu übermitteln.

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