Pauschalvertrag des DOSB mit der GEMA wird fortgeführt
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Pauschalvertrag des DOSB mit der GEMA wird fortgeführt

Die Verhandlungen über die Fortführung des Pauschalvertrages des DOSB mit der GEMA konnten kurz vor Jahresende mit einer Einigung zum Abschluss gebracht werden. Für das kommende Jahr wird daher der Pauschalvertrag, der zu Beginn des neuen Jahres unterzeichnet werden soll, inhaltlich unverändert fortgeführt werden können.

Im Pauschalvertrag des DOSB mit der GEMA ist geregelt, dass ein Teil der von Sportvereinen, Sportkreisen und Mitgliedsverbänden des WLSB vorgenommenen Musiknutzungen sowohl von der Anmeldung als auch von der Vergütungspflicht freigestellt sind und für die verbleibenden Veranstaltungen Vorzugssätze gelten.

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