Neue Corona-VO: Öffnungsstufen auch für den Sport
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Neue Corona-VO: Öffnungsstufen auch für den Sport

Die Landesregierung hat am 13. Mai 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Ab dem 14. Mai 2021 gilt in Baden-Württemberg ein Stufenplan zur schrittweisen Öffnungen bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten. Die erste Stufe gilt, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis in den darauffolgenden 14 Tagen weiter, gelten die Öffnungen der Stufe 2. Nach weiteren 14 Tagen mit einer sinkenden 7-Tage-Inzidenz gibt es mit der 3. Stufe weitere Öffnungen.

  Corona-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (gültig ab 14. Mai 2021)

  Die Corona-Regeln auf einen Blick

Die Öffnungsstufen, u. a. auch für den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten, von Schwimm- und Hallenbädern sowie für Veranstaltungen im Profi- und Spitzensport, sind gekoppelt an den Nachweis eines negativen Testergebnisses oder einer abgeschlossenen Impfung bzw. einer vollständigen Genesung.

 

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