Die Landesregierung hat zum 27. Dezember 2021 Verschärfungen in der Corona-Verordnung und in der Corona VO Sport vorgenommen. Für den Zutritt zu Sportfreianlagen gilt die 2G-Regel, für Sport in geschlossenen Räumen gilt 2G-plus. Von der Testpflicht für Sport in Innenräumen ausgenommen sind Personen, die bereits ihre dritte Impfung erhalten haben oder deren Vollimmunisierung (geimpft, genesen) nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Dies gilt auch für ehrenamtliche Trainer*innen und Übungsleiter*innen. Die bisher bestehenden Regelungen für Kinder und Jugendliche sowie Hauptamtliche gelten weiter. Da in den Weihnachtsferien allerdings keine Schultestungen durchgeführt werden, müssen 6- bis 17-Jährige für die Teilnahme an Training und Wettkämpfen eine tagesaktuellen Schnelltest vorweisen.
Bei Sport zu dienstlichen Zwecken und ärztlich verordnetem Reha-Sport muss weiterhin 3G erfüllt werden.
Zur aktuellen Corona-Verordnung
Übersicht der neuen Corona-Regeln