Am 12. Januar ist die neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Die Corona-Verordnung Sport wurde mit Wirkung zum 13. Januar 2022 entsprechend angepasst. Die Landesregierung verlängert in diesem Zusammenhang die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung an Sportangeboten teilzunehmen, bei denen 3G, 2G oder 2G+ gilt.
Weitere Informationen zu den Corona-Regelungen finden Sie in unserer Infothek.