Neue Förderrichtlinien für den Sportstättenbau ab 2022
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Neue Förderrichtlinien für den Sportstättenbau ab 2022

Aufgrund des neuen Solidarpaktes Sport IV, welcher Anfang 2021 zwischen der Landesregierung und dem Sport in Baden-Württemberg abgeschlossen wurde, werden sich die Mittel im Sportstättenbau ab 2022 landesweit erhöht. Dies gibt den Sportbünden die Möglichkeit, die Förderrichtwerte in den Richtlinien ab 2022 in vielen Bereichen etwas anzuheben und den Antragsstau abzubauen.

In den letzten Monaten haben sich die drei Sportbünde intensiv beraten und eine Reihe von Anpassungen vereinbart. Besonders hervorzuheben: Zuschussfähige Kosten im Förderkatalog werden bei den meisten Maßnahmen angehoben, z.B.:

  • Umkleide- und Sanitärräume von 320 Euro/m³ auf 400 Euro/m³
  • Turn- und Gymnastikhallen von 900 Euro/m² auf 1.300 Euro/m²
  • Großspielfelder von 280.000 Euro auf 300.000 Euro
  • Reitplätze von 68.000 Euro auf 80.000 Euro
  • Ver- und Entsorgungsleitungen von 60.000 Euro auf 70.000 Euro

Der Zuschuss beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Kosten.

Weitere Informationen und die neuen Förderrichtlinien finden Sie hier.

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