Aufgrund des neuen Solidarpaktes Sport IV, welcher Anfang 2021 zwischen der Landesregierung und dem Sport in Baden-Württemberg abgeschlossen wurde, werden sich die Mittel im Sportstättenbau ab 2022 landesweit erhöht. Dies gibt den Sportbünden die Möglichkeit, die Förderrichtwerte in den Richtlinien ab 2022 in vielen Bereichen etwas anzuheben und den Antragsstau abzubauen.
In den letzten Monaten haben sich die drei Sportbünde intensiv beraten und eine Reihe von Anpassungen vereinbart. Besonders hervorzuheben: Zuschussfähige Kosten im Förderkatalog werden bei den meisten Maßnahmen angehoben, z.B.:
Der Zuschuss beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Kosten.
Weitere Informationen und die neuen Förderrichtlinien finden Sie hier.
Württembergischer Landessportbund e.V.