Ab sofort stehen dem Bundesprogramm Integration durch Sport zusätzliche Fördermittel des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zur Verfügung. Im Rahmen einer Sonderförderung können Mitgliedsbeiträge, persönliche Sportausrüstung und Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen im Sport für Geflüchtete zeitlich befristet bezuschusst werden. Die Sonderförderung wird über den Landessportverband Baden-Württemberg abgerechnet.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, Sportkreise und Sportfachverbände mit Sitz in Baden-Württemberg. Anträge können ab sofort beim Landessportverband Baden-Württemberg über das Antragsformular per E-Mail an