Veranstaltungsübersicht
Servicetag SPORT – Naturrasen
Runter vom Sofa, weg vom Schreibtisch und auf zum persönlichen Austausch! Nach der erfolgreichen digitalen Premiere im vergangenen Jahr möchte der Württembergische Landessportbund e.V. (WLSB) Sie 2021 wieder in Präsenz beim Servicetag SPORT begrüßen. Denn die bewährte und publikumsstarke Veranstaltung lebt nun mal auch vom unmittelbaren Austausch mit den Referent*innen sowie der Teilnehmenden untereinander. Damit dies gelingen kann, wird der Servicetag SPORT vor dem Hintergrund bestehender sowie künftiger Hygieneverordnungen räumlich, zeitlich und inhaltlich in sechs voneinander unabhängige Veranstaltungen gesplittet – die sogenannten Servicetage SPORT. Diese finden im Zeitraum vom 10. November bis 3. Dezember 2021 statt. Dabei steht jeweils ein Thema, das die Vereine für künftige Herausforderungen rüsten soll, im Mittelpunkt.
Vertreter aus Vereinen, Verbänden, Sportkreisen und Kommunen sind eingeladen, sich bei den Servicetagen SPORT 2021 anhand von Expertenvorträgen und Fragerunden auf den neuesten Stand rund um die Bereiche Vereinsmanagement und Sportentwicklung zu bringen. Dabei bekommen die Teilnehmenden exklusive Einblicke aus erster Hand.
Am 12. November liegt der Fokus auf dem Thema "Naturrasen":
- Wo liegen die Unterschiede zwischen Rasen und Hybridrasen?
- Gegenüberstellung von Pflegemaßnahmen für alte und neue Rasenspielfelder
- Wie entsteht eine Rasentragschicht nach DIN 18035/4?
- u.v.m.
Die Teilnahme am Servicetag SPORT ist kostenlos. Weitere Informationen, das detaillierte Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungsseite.
Die Veranstaltung wird als Baustein der Vereinsmanager C-Ausbildung sowie als Fortbildung zur Lizenzverlängerung mit sieben Lerneinheiten (LE) anerkannt.
Wir heißen Sie herzlich willkommen zu den Servicetagen SPORT 2021. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0711/28077-180 oder per E-Mail an
Selbstverständlich wird bei der Planung und Umsetzung der Veranstaltung die für den jeweiligen Zeitpunkt gültige Fassung der Corona-Verordnung berücksichtigt.