Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 23. November 2021 die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) aufgrund der aktuellen Pandemielage erneut geändert.
Das bisherige Stufensystem, das sich an der Zahl stationärer Neuaufnahmen sowie der Auslastung der Intensivstationen mit COVID-19 Patientinnen und Patienten orientiert, wurde angepasst und um eine weitere Stufe (Alarmstufe II) erweitert. Diese gilt ab einer Belegung von 450 Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten oder einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz über 6. Außerdem führt die Landesregierung aufgrund der kritischen Lage wieder Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen ein, in denen die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 24. November 2021.
Die aktuelle Corona-Verordnung sowie weitere Informationen finden Sie hier.